Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anbieter: CHAOS GmbH, Am Gewerbepark 5, 8241 Dechantskirchen, Österreich Leistung: CHAOS – Software- und Dienstleistungen zur Microsoft-365-Lizenzoptimierung, Auswertung von Nutzungsdaten und Bereitstellung eines Dashboards (nachfolgend „CHAOS“ oder „Leistung“).
Stand: August 2026 · Version: 1.1
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für die Nutzung von CHAOS im Verhältnis zwischen der CHAOS GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und Unternehmern (§ 1 KSchG), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
1.3 Reseller / Zwischenhändler: Schließt der Kunde über einen Reseller ab, bleibt der Anbieter Leistungserbringer, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung zwischen den Parteien besteht. Zahlungs- und Supportpflichten richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung mit dem Reseller bzw. dem Anbieter.
2. Leistungsgegenstand
2.1 CHAOS unterstützt den Kunden bei der Analyse von Microsoft-365-Lizenzen und Nutzungsdaten, der Empfehlung kosteneffizienter Lizenzvarianten sowie der Visualisierung in einem Dashboard. Die konkrete Funktionsumfangsbeschreibung ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Produktbeschreibung bzw. Angebotsunterlage.
2.2 Der Anbieter erbringt die Leistung nach dem Stand der Technik. Eine bestimmte Einsparung, eine Mindestverfügbarkeit oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes gilt.
2.3 Keine Rechts- oder Steuerberatung: Empfehlungen und Auswertungen ersetzen keine individuelle rechtliche, steuerliche oder arbeitsrechtliche Beratung. Entscheidungen über Lizenzkäufe, -kündigungen oder Personaleinsatz trifft allein der Kunde.
2.4 Microsoft-Dienste: CHAOS setzt auf Schnittstellen und Daten von Microsoft 365 / Microsoft Graph. Verfügbarkeit, Änderungen oder Einschränkungen dieser Dienste liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und begründen keinen Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter, soweit gesetzlich zulässig.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde stellt sicher, dass nur befugte Personen den Einrichtungsprozess (z. B. Aktivierungsskripte, App-Registrierungen, Zertifikate) durchführen und dass erforderliche Administratorrechte in seinem Microsoft-Mandanten vorliegen.
3.2 Der Kunde sichert die ihm überlassenen Zugangsdaten (z. B. Dashboard-Login, API-Schlüssel) und informiert den Anbieter bzw. seinen Reseller unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, wahre und vollständige Angaben im Rahmen der Aktivierung und Bestellung zu machen.
4. Nutzungsrechte und Eigentum
4.1 Dem Kunden wird ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung von CHAOS im vereinbarten Umfang eingeräumt.
4.2 Urheber- und Schutzrechte an Software, Dokumentation, Marken und Inhalten verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern. Eine Weitergabe an Dritte, Reverse Engineering (soweit gesetzlich nicht zwingend erlaubt) oder Nutzung über den vertraglichen Zweck hinaus ist untersagt.
5. Entgelte und Zahlung
5.1 Vergütung, Abrechnungsintervalle und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Bestellung oder der Vereinbarung mit dem Reseller.
5.2 Skonto, Aufrechnung – nur bei gesetzlicher Berechtigung oder schriftlicher Vereinbarung.
6. Verfügbarkeit und Wartung
6.1 Der Anbieter bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit der Infrastruktur. Geplante Wartungen werden – soweit möglich – angekündigt.
6.2 Beta-Funktionen oder optionale Module können mit eingeschränkter Verfügbarkeit oder geänderten Funktionen bereitgestellt werden.
7. Datenschutz
7.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung (Datenschutz.md / bereitgestellte Fassung) und den anwendbaren Datenschutzgesetzen.
7.2 Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden tätig wird, kann ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen werden, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.
7a. DORA (nur Finanz- und Versicherungsunternehmen)
7a.1 Soweit der Kunde ein Finanz- oder Versicherungsunternehmen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) ist bzw. die DORA auf ihn anwendbar ist, gelten ergänzend die Regelungen des DORA-Addendums (DORA.md / bereitgestellte Fassung unter /legal/dora).
7a.2 Mit der Bestätigung dieser AGB sowie der Datenschutzerklärung und des AVV gilt das DORA-Addendum für solche Kunden als angenommen. Einer gesonderten Unterschrift bedarf es nicht.
7a.3 Für Kunden, die keine Finanz- oder Versicherungsunternehmen im Sinne der DORA sind, findet das DORA-Addendum keine Anwendung. Es entstehen ihnen daraus keine zusätzlichen Pflichten.
7a.4 Zusätzliche Reporting-, Prüf-, Test- oder Mitwirkungspflichten, die über das DORA-Addendum hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können gesondert vergütet werden.
8. Haftung
8.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie soweit zwingend haftungsbeschränkende Vorschriften entgegenstehen.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit bei nicht verletzten Kardinalpflichten.
8.4 Indirekte Schäden (z. B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung), soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.
8.5 Der Kunde hat Mitverschuldens und angemessene Schadensminderung zu berücksichtigen.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Laufzeit und Kündigungsfristen richten nach dem jeweiligen Vertrag mit dem Anbieter oder Reseller.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.3 Deaktivierung / Datenlöschung: Nach Beendigung oder auf vertraglich vereinbarte Anforderung können Daten des Kunden im Rahmen der technischen Möglichkeiten und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht oder anonymisiert werden. Einzelheiten zur Löschung durch autorisierte Reseller sind in der technischen Dokumentation bzw. der Datenschutzerklärung beschrieben.
10. Geheimhaltung
10.1 Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung.
11. Änderungen der AGB
11.1 Der Anbieter kann diese AGB anpassen, wenn sachliche Gründe vorliegen (z. B. Gesetzesänderungen, Produktanpassungen). Über wesentliche Änderungen wird der Kunde in angemessener Weise informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer mitgeteilten Frist, gelten die neuen AGB als angenommen, sofern der Kunde hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde; im Widerspruchsfall kann der Anbieter das Vertragsverhältnis beenden.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit zulässig.
12.2 Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Graz; zwingende Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt, soweit anwendbar.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt das gesetzlich Zulässige.
Hinweis: Dieses Dokument stellt eine vorformulierte Vertragsvorlage dar. Für die Verbindlichkeit im Einzelfall ist die jeweils getroffene individuelle Vereinbarung und ggf. die Prüfung durch Rechtsberatung maßgeblich.